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   BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68   

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https://dejure.org/1969,281
BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68 (https://dejure.org/1969,281)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1969 - VII P 15.68 (https://dejure.org/1969,281)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1969 - VII P 15.68 (https://dejure.org/1969,281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuweisungen von Wohnungen durch die Bundesbahndirektionen - Anspruch auf Wahl in einen Wohnungsausschuss der Bundesbahn - Rechte und Pflichten der Personalvertretungen in Wohnungsausschüssen - Zweck der Wohnungsausschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG § 61, § 66 Abs. 1 lit. d, § 74 Abs. 1, 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 186
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.1957 - II CO 3.56

    Die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrats als Teil der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68
    Er hat als Mitglied des Beteiligten zu 1) ein rechtliches Interesse an dem gesetzmäßigen Handeln des Bezirkspersonalrats (BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56]; 8, 214 [BVerwG 20.03.1959 - VII C 176/57][216]).
  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 8.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68
    Er hat als Mitglied des Beteiligten zu 1) ein rechtliches Interesse an dem gesetzmäßigen Handeln des Bezirkspersonalrats (BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56]; 8, 214 [BVerwG 20.03.1959 - VII C 176/57][216]).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 7.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68
    Der Senat hat bereits in einem früheren Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG VII P 7.66 - (VerwRspr. 20 S. 29) zu der im wesentlichen mit dem Bundesrecht übereinstimmenden Vorschrift des § 65 Abs. 1 Buchst. b) des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1958 (GV NW S. 209) - PersVG NW - ausgeführt, daß bei der Zuweisung von Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt, die Mitwirkung der zuständigen Personalvertretung möglichst früh beginnen muß.
  • BVerwG, 20.03.1959 - VII C 176.57
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68
    Er hat als Mitglied des Beteiligten zu 1) ein rechtliches Interesse an dem gesetzmäßigen Handeln des Bezirkspersonalrats (BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56]; 8, 214 [BVerwG 20.03.1959 - VII C 176/57][216]).
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Das Beschwerdegericht hat zwar zutreffend unter Bezugnahme auf den Beschluß des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII P 15.68 - (ZBR 1969, 360) die Antragsbefugnis des Antragstellers zur Klärung der Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats bei der Vergabe von Dienstposten bejaht.

    Der Senat hatte bereits in seiner Rechtsprechung die bei den Zwischendienststellen bestehende Beteiligungslücke geschlossen (Beschluß vom 13. Juni 1969 - a.a.O. -).

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Dem entspricht es, daß das Bundesverwaltungsgericht schon für das PersVG 1955 angenommen hatte, daß es einen personalvertretungsfreien Raum nicht gebe (BVerwG Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII P 15.68 - AP Nr. 4 zu § 74 PersVG).

    Aus diesem Grunde hat es entschieden, wenn im Geschäftsbereich einer mehrstufigen Verwaltung personelle oder soziale Maßnahmen von Dienststellen getroffen werden, die zwischen einer Behörde der Mittelstufe und den dieser nachgeordneten Dienststellen stehen (Zwischendienststellen) oder die zentral für einen Geschäftsbereich eingerichtet sind, ohne in die oberste Dienstbehörde eingegliedert zu sein (Zentraldienststellen), so sei, obwohl eigentlich weder Personalrat noch Stufenvertretung zuständig seien, die bei der Mittelbehörde bzw. im Falle der Zentraldienststelle die bei der obersten Dienstbehörde gebildete Stufenvertretung zu beteiligen, wenn an sich ein Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrecht gegeben sei (BVerwG Beschluß vom 13. Juni 1969, aaO).

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 4.91

    Personalvertretung - Kasernenordnung - Beteiligungslücke

    Wie der Senat anhand einer Reihe von im Verhältnis zum Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl I S. 477) geänderten oder in das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 (BGBl I S. 693) erstmals aufgenommenen Vorschriften im einzelnen dargelegt hat (vgl. etwa § 6 Abs. 2 Satz 1, § 12 Abs. 2, § 82 Abs. 5, § 92 Nr. 1 BPersVG), kann kein Zweifel daran bestehen, daß der Gesetzgeber des Bundespersonalvertretungsgesetzes keine Beteiligungslücke entstehen lassen wollte (Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5; vgl. auch Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 15.68 - BVerwGE 32, 186).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat bis in die jüngste Zeit festgehalten (Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII P 15.68 - ZBR 1969, 360; BVerwGE 50, 80 [BVerwG 19.12.1975 - VII P 15/74] [81]).
  • BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen -

    Bei Zwischendienststellen hatte die Entscheidung in BVerwGE 32, 186 (187) die infolge Fehlens von Stufenvertretungen hervorgerufene Beteiligungslücke durch Einschaltung des Bezirkspersonalrats geschlossen.
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73

    Bildung eines Gesamtpersonalrats - Neuregelung des

    Das neue Gesetz hat es sich zum Ziel gesetzt, unter Auswertung der in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII P 15.68 - BVerwGE 32, 186 [BVerwG 13.06.1969 - VII P 15/68] [187]) etwa noch bestehende Beteiligungslücken zu schließen.
  • BVerwG, 20.06.1978 - 6 P 5.78

    Militärische Dienststellen - Personalräte für Zivilbeschäftigte -

    Dieser dreistufige Verwaltungsaufbau, von dem der Gesetzgeber ausgeht, erfaßt Zwischendienststellen, die zwischen der unteren und mittleren Verwaltungsstufe bestehen, nicht (BVerwGE 32, 186 [187]).
  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 46.78

    Beteiligungsbefugnis der übergeordneten Behörde an Beschlussverfahren bei

    Die hier bestehende Beteiligungslücke hat nunmehr § 82 Abs. 5 BPersVG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgend (s. Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 15.68 - [PersV 1970, 15 = ZBR 1969, 360]) geschlossen.
  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 5.92

    Zustimmung zur Schließung eines Kasernentores des Fliegerhorstes, um den

    Wie der Senat anhand einer Reihe von im Verhältnis zum Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl I S. 477) geänderten oder in das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 (BGBl I S. 693) erstmals aufgenommenen Vorschriften im einzelnen dargelegt hat (vgl. etwa § 6 Abs. 2 Satz 1, § 12 Abs. 2, § 82 Abs. 5, § 92 Nr. 1 BPersVG), kann kein Zweifel daran bestehen, daß der Gesetzgeber des Bundespersonalvertretungsgesetzes keine Beteiligungslücke entstehen lassen wollte (Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5; vgl. auch Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 15.68 - BVerwGE 32, 186 [BVerwG 13.06.1969 - VII P 15/68]).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 6 P 43.78

    Militärische Dienststellen - Personalräte für Zivilbeschäftigte -

    Dieser dreistufige Verwaltungsaufbau, von dem der Gesetzgeber ausgeht, erfaßt Zwischendienststellen, die zwischen der unteren und mittleren Verwaltungsstufe bestehen, nicht (BVerwGE 32, 186 [187]).
  • BVerwG, 13.10.1976 - 7 P 20.76

    Nachprüfung von Beschlüssen der Personalvertretung - Erfordernis eines

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